Turniere
Allgemeine Wettspielordnung und Rahmenausschreibung für Wettspiele des Royal Saint Barbara's Dortmund Golf Club e.V.
1. Regeln / Platzregeln
Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes e.V. und den Platzre- geln des Royal Saint Barbara’s Dortmund Golfclub e.V. Das Wettspiel wird nach dem DGV-Vorgabensystem ausgerichtet. Einsichtnahme in die DGV-Verbandsordnungen ist im Sekretariat möglich.
Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel:
Lochspiel: Lochverlust
Zählspiel: 2 Schläge
2. Bälle und Driverköpfe
2.1. Bälle
Es muss mit einem Ball gespielt werden, der in der vom R&A herausgegebenen gültigen Liste der zugelassenen Bälle (“Conforming Golf Balls”) enthalten ist. Die aktuelle Liste ist im Internet unter www.randa.org einzusehen.
Strafe für Verstoß:
Lochspiel / Zählspiel: Disqualifikation
2.2. Driverköpfe
Jeglicher Driver, den ein Spieler mit sich führt, muss einen Schlägerkopf haben, der dessen Modell und Loft in dem vom R&A herausgegebenen Verzeichnis zugelassener Driver-Köpfe aufgeführt wird. Ausnahme: Ein Driver, dessen Schlägerkopf vor 1999 hergestellt wurde, ist von dieser Regel befreit.
Strafe* für das Mitführen eines Schlägers unter Verstoß gegen diese Wettspielbedingung ohne diesen zu spielen: Lochspiel: Am Ende des Lochs, bei dem der Regelverstoß festgestellt wurde, ist der Stand des Lochspiels zu berichtigen; dabei wird für jedes Loch, bei dem gegen die Regel verstoßen wurde, ein Loch abgezogen, höchstens jedoch zwei Löcher pro Runde.
Zählspiel: Zwei Schläge für jedes Loch, bei dem gegen die Regel verstoßen wurde, höchstens jedoch vier Schläge pro Runde.
Zählspiel und Lochspiel: Bei einem Verstoß zwischen zwei Löchern wirkt sich die Strafe für das nächste Loch aus.
* Jeglicher unter Verstoß gegen Regel 4-1 oder 4-2 mitgeführte Schläger muss sofort nach Feststellung eines Verstoßes vom Spieler gegenüber seinem Gegner im Lochspiel oder einem Mitbewerber im Zählspiel für neutralisiert erklärt werden. Unterlässt der Spieler dies, so ist er disqualifiziert.
Strafe für das Spielen eines Schlages mit einem Schläger unter Verstoß gegen diese Wettspielbedingung: Disqualifikation.
3. Abspielzeit
Trifft ein Spieler spielbereit innerhalb von fünf Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort des Starts ein, so wird er, sofern das Erlassen der Disqualifikation nach Regel 33-7 nicht gerechtfertigt ist, für das Versäumen der Abspielzeit wie folgt bestraft:
Lochspiel: Lochverlust am ersten Loch
Zählspiel: 2 Schläge am ersten Loch
Strafe für Verspätung von mehr als 5 Minuten: Disqualifikation
Die Abspielzeit ist die auf der Startliste angegebene Zeit oder die Zeit des Aufrufs für die Spielergruppe durch den Starter, je nachdem, was später liegt.
4. Entfernungsmesser (R14-3, Anmerkung)
Ein Spieler darf sich über Entfernungen informieren, indem er ein Gerät verwendet, das ausschließlich Entfernungen misst. Benutzt ein Spieler während der festgesetzten Runde ein Gerät, mit dem andere Umstände geschätzt oder gemessen werden können, so verstößt er gegen Regel 14-3, wofür die Strafe Disqualifikation ist, ungeachtet, ob die zusätzliche Funktion genutzt wurde.
5. Unangemessene Verzögerung; langsames Spiel
Hat eine Spielergruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Spielergruppe verloren oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spielen eines oder mehrerer Löcher vorgegeben sind, mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, so wird die Spielergruppe ermahnt. Wird danach eine Verbesserung des Spieltempos nicht festgestellt, wird der Spielergruppe mitgeteilt, dass ab sofort für jeden einzelnen Spieler eine Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe ist. Überschreiten der erste Spieler die Zeit von 50 Sekunden und die folgenden Spieler die Zeit von 40 Se- kunden für die Ausführung des Schlages, so wird dies als Verstoß gegen Regel 6-7.
Strafe für Verstoß:
Lochspiel: 1. Verstoß: Lochverlust
2. Verstoß: Disqualifikation
Zählspiel: 1. Verstoß: 1 Schlag
2. Verstoß: 2 Schläge
3. Verstoß: Disqualifikation
Strafschläge werden an dem Loch hinzugerechnet, an dem der Verstoß begangen wird. Wird das Spiel zwischen dem Spielen zweier Löcher verzögert, so wirkt sich die Strafe am nächsten Loch aus.
6. Aussetzung des Spiels wegen Gefahr
Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler, die sich zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden sie sich beim Spielen eines Lochs, so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Versäumt ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, ist er zu disqualifizieren, sofern das Erlassen dieser Strafe nach Regel 33-7 nicht gerechtfertigt ist.
Signal für unverzügliches Unterbrechen des Spiels wegen Gefahr:
Ein langer Signalton einer Sirene
Signal für sonstige Spielunterbrechung nach Regel 6-8b:
Wiederholt 3 aufeinander folgende Signaltöne einer Sirene
Signal für Wiederaufnahme des Spiels:
Wiederholt 2 kurze Signaltöne einer Sirene
(Anmerkung: Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers – Regel 6- 8a (II)).
7. Caddies / elektrische Golfcarts
Nur Amateure dürfen als Caddie eingesetzt werden. Bei Jugendwettspiele sind Caddies oder die Benutzung elektrischer Golfkarren nicht erlaubt.
Strafe für Verstoß:
Lochspiel / Zählspiel: Disqualifikation des betroffenen Spielers
8. Fahren/ Mitfahren in Golfwagen o. ä. Fahrzeugen
Spieler oder Caddies dürfen während der festgesetzten Runde keinerlei Beförderungsmittel nutzen, außer das kurzfristige Fahren/ Mitfahren wird von der Spielleitung/ den Platzrichtern ausdrücklich genehmigt.
Strafe für Verstoß durch Spieler:
Lochspiel: Lochverlust für jedes Loch, bei dem ein Verstoß begangen wurde, höchstens jedoch 2 Löcher
Zählspiel: 2 Schläge an jedem Loch, an dem der Verstoß festgestellt wird, höchstens jedoch 4 Schläge pro Runde
Im Falle eines Verstoßes zwischen dem Spiel zweier Löcher wirkt sich der Verstoß am nächsten Loch aus; handelt es sich um das letzte Loch der Runde, an diesem. Der Spieler muss sofort nach Feststellen des Verstoßes die Benutzung des Fahrzeuges einstellen, andernfalls wird er sowohl im Loch- als auch im Zählspiel disqualifiziert.
9. Üben / Nachputten
Ein Spieler darf im Zählspiel keinen Übungsschlag (z.B. “Nachputten”) nahe oder auf dem Grün des zuletzt gespielten Lochs aus- führen oder zum Prüfen des Grüns einen Ball rollen.
Strafe für Verstoß: 2 Schläge am nächsten Loch
Strafe für Verstoß am letzten Loch: 2 Schläge an diesem Loch
10. Elektronische Kommunikationsmittel
Das Mitführen von sende- und/oder empfangsbereiten elektronischen Kommunikationsmittel oder deren Benutzung auf dem Platz wirkt störend und rücksichtslos. Stellt die Spielleitung eine schwerwiegende Störung des Spielbetriebs durch die Benutzung eines solchen Gerätes durch einen Spieler oder Caddie fest, so kann die Spielleitung diese Störung als schwerwiegenden Verstoß gegen die Etikette bewerten und eine Disqualifikation aussprechen.
11. An- und Abmelden zum Wettspiel
11.1. Anmelden
Meldungen zu Wettspielen werden durch Eintragung in die im Clubhaus aushängende Meldeliste vorgenommen. Bei sogenannten Event-Turnieren erfolgt die Anmeldung im Sekretariat mit gleichzeitiger Bezahlung der Gebühr.
11.2. Abmelden
Bei Absagen nach Meldeschluss besteht die Verpflichtung zur Zahlung der Meldegebühr. Falls Spieler ohne Abmeldung dem Wettspiel oder einzelnen Runden fernbleiben, kann eine Sperre wegen unsportlichem Verhalten ausgesprochen werden.
12. Meldegebühr
Die Spielleitung ist berechtigt, die Teilnahme am Wettspiel zu verweigern, sofern die Meldegebühr für dieses oder ein zurückliegendes Wettspiel nicht vollständig entrichtet ist.
13. Mindesteilnehmerzahl
Die Spielleitung behält sich vor, ein Turnier aufgrund einer geringen Beteiligung abzusagen.
14. Abschläge
Sofern es in der Wettspielausschreibung keine Aussagen zu den Abschlägen gibt, wird von den folgenden Abschlägen gespielt:
Damen Rot
Herren mit einer Stammvorgabe bis 36 Gelb
Herren mit einer Clubvorgabe ab 37 Blau
15. Vorgabengrenze
Bei Wettspielen, in denen die Teilnahmeberechtigung durch eine Vorgabengrenze geregelt ist, gilt: Maßgebend für die Teilnahme- berechtigung ist die am Tage des Meldeschlusses gültige DGV-Stammvorgabe. Für die einzelnen Turniere werden alle DGV- Stammvorgaben am Tag des Meldeschluss über das DGV-Intranet aktualisiert.
16. Preise
Die Gewinner werden gebeten, Ihre Preise persönlich in Empfang zu nehmen. Nur bei begründeten Ausnahmen wird die Turnierleitung Preise für einen nicht anwesenden Sieger aufbewahren. Allerdings endet die Aufbewahrung zwei Wochen ab Datum der Preisvergabe. Für die Herrennachmittage gilt generell, dass die Turnierleitung die Preise nur an Turnierteilnehmer vergibt, die bei der Siegerehrung anwesend sind.
17. Doppelpreisausschluss
Sofern es in der Wettspielausschreibung keine Angaben zu den Doppelpreisausschlüssen gibt, gilt der Doppelpreisausschluss (Brutto vor Netto). Ausnahmen können sich ergeben.
18. Beendigung von Wettspielen
Zählspiele gelten mit der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse als beendet. Lochspiele gelten mit der Meldung des Ergebnisses an die Spielleitung als beendet oder – falls nicht geschehen – mit offizieller Bekanntgabe oder Aushang der betreffenden Spielpaarung für die nächste Runde. Bei einer Zählspielqualifikation mit nachfolgenden Lochspielen gilt die Zählspielqualifikation als beendet, wenn der Spieler (bei Mannschaften der 1. Spieler) in seinem ersten Lochspiel abgeschlagen hat.
19. Veröffentlichung von Start- und Ergebnislisten
Wir weisen darauf hin, dass Vor- und Nachname, Heimatclub sowie die Startzeiten der einzelnen Teilnehmer zur Erstellung der Startlisten verwendet werden und im Internet für jedermann veröffentlicht werden. Gleiches gilt für Ergebnislisten.
20. Änderungsvorbehalte der DGV-Spielleitungen
Die Spielleitungen hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start der jeweiligen Runde das Recht,
– die jeweiligen Platzregeln abzuändern,
– die festgelegten Startzeiten zu verändern,
– die Ausschreibungsbedingungen abzuändern oder zusätzliche Bedingungen herauszugeben.
Nach dem 1. Start sind Änderungen nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.

